03.08.2015
Nach den Entscheidungen des EuGH und des BVerwG zur Altersdiskriminierung aufgrund der ehemals geltenden Regelungen des Besoldungsdienstalters hat das Landesfinanzminiserium nach intensiven Erörterungen mit dbb und DGB entschieden, die anhängigen Musterverfahren zu Diskriminierungsfragen fortzusetzen.
Nach Auffassung des Landesfinanzministeriums bestehen noch offene Fragen und die Verfahren sind nicht ohne Weiteres auf die Landesbeamten in Rheinland-Pfalz zu übertragen.
Die laufenden Antrags- und Widerspruchsverfahren ruhen deshalb zunächst, bis in den Verfahren Entscheidungen ergehen. VBE und dbb werden über die weiteren Entwicklungen informieren.